Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS
In der Schweiz wird die Arbeitssicherheit im Unfallversicherungsgesetz (UVG) geregelt.
Der Bundesrat hat die Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS als die zentrale Informations- und Koordinationsstelle für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz bezeichnet. Die EKAS koordiniert die Präventionsmassnahmen, die Aufgabenbereiche im Vollzug und die einheitliche Anwendung der Vorschriften. Ihre Beschlüsse sind verbindlich.
Für weitere Informationen zur EKAS besuchen Sie bitte unsere Homepage: www.ekas.ch

